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Fertigung nach Regeln des KTA

Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) hat Regeln für die Planung sowie Fertigung und den Betrieb kerntechnischer Anlagen definiert. Seit vielen Jahren fertigen wir hochwertige Produkte aus verschiedensten Materialien entsprechend dieser Regelwerke. Die Erstellung von Fertigungs- und Prüffolgeplänen (FPP), Prüfanweisungen oder Plänen für wiederkehrende Prüfungen (WKP) gehören genauso zu unserem Arbeitsablauf, wie die lückenlose Dokumentation aller Tätigkeiten.

Zu unseren besonderen Erfahrungen gehören die Umsetzung der Anforderungen folgender Regelwerke in Theorie und Praxis:

  •   KTA 3902 – Auslegung von Hebezeugen in Kernkraftwerken
  •   KTA 3903 – Prüfung und Betrieb von Hebezeugen in Kernkraftwerken
  •   KTA 3905 – Lastanschlagpunkte an Lasten in Kernkraftwerken

einschließlich Überlastprüfungen an Hebezeugen oder Lastanschlagpunkten mit Lasten über 150.000 kg.